Das Jahr 2012 bringt zahlreiche gesetzliche Veränderungen. Informieren Sie sich über die wichtigsten Neuerungen in Sachen Finanzen, Steuern, Kinder, Soziales und Rente.
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass der so genannte Garantiezins für Lebensversicherungen für Neuverträge ab dem 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt wird.
Riester-Förderung
Auch mittelbar Zulagen-Berechtigte müssen seit Anfang des Jahres einen Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Betroffen sind vor allem Ehepartner von unmittelbar zulagenberechtigten Riester-Sparern. Sie mussten bislang keinen Mindestbeitrag leisten, um die staatlichen Riester-Zulagen zu bekommen.
Pfändungsschutz
Pfändungsschutz für Konto-Guthaben wird seit dem 1. Januar 2012 nur noch auf dem so genannten Pfändungsschutz-Konto ("P-Konto") gewährt. Von dieser Regelung betroffen sind auch der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen, Rente und Kindergeld. Der automatische Pfändungsschutz beträgt bei entsprechendem Konto-Guthaben 1.028,89 Euro pro Monat und kann je nach Lebenssituation erhöht werden.